Kaufrecht

Das Kaufrecht ist ein Teilbereich des Zivilrechts und wird detailliert in §§ 433 ff. BGB geregelt. Durch diese Vorschriften werden die Rechte und Pflichten sowohl von Verkäufer als auch von Käufer geregelt. 

Ein Kaufvertrag kann mündlich geschlossen wird, jedoch wird empfohlen diesen schriftlich anzufertigen. Für einige Kaufverträge bestehen besonderen Formvorschriften.

Kaufgegenstand stellt in der Regel einen körperlichen Gegenstand dar, kann aber nach § 90a BGB beispielsweise auch ein Tier sein. 

Über den Verbrauchsgüterkauf finden sich in §§ 474 ff. BGB besondere Vorschriften über den Kaufvertrag zwischen Verbraucher und Unternehmer, da hier Besonderheiten gelten bzgl. Gewährleistungen und anderen Bereichen. 

Neben der Mängelgewährleistungsrechte, also die Rechte, wenn die Leistung nicht wie geschuldet erbracht wird, stehen folgende Problematiken im Vordergrund des Kaufrechts: 

  • Anfechtung des Kaufvertrags
  • Eigentumsvorbehalt
  • Gewährleistungsausschuss
  • Minderjährigkeit einer Partei
  • Minderung
  • Nacherfüllung
  • Rücktritt
  • Schadensersatz
  • Verbrauchsgüterkauf

Des Weiteren ist darauf zu achten, dass die Mängelhaftung von der Garantie unterschieden wird, welche Verjährungsfristen gelten und wen die Beweislast trifft. 

Diese Seite soll Ihnen die Grundzüge des Kaufrechts näher bringen und detailliert darstellen, welche Rechte und Pflichten auf den Käufer bzw. Verkäufer zukommt.