Verbrauchsgüterkauf ist ein Spezialfall des Güterkaufs, wobei der Verkäufer der Sache ein Unternehmer im Sinne von § 14 BGB und der Käufer ein Verbraucher nach § 13 BGB sein muss. Ferner muss Die Kaufsache beweglich sein. Der Verbrauchsgüterkauf ist in §§ 474 ff. BGB geregelt. Dieser Kauf beinhaltet andere, für den Verbraucher vorteilhafte, Mängelgewährleistungsregelungen im Vergleich zu einem normalen Kauf. Das heißt, dass die über einen regelmäßigen Kaufvertrag getroffene Vereinbarungen, im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs unwirksam sein können.
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